Berlin (epd). In einer Orientierungsdebatte über ein mögliches neues Sterbehilfe-Gesetz hat sich der SPD-Abgeordnete Lars Castellucci für eine erneute Regelung im Strafrecht ausgesprochen. Man müsse im Strafrecht Schranken setzen, sagte der Kirchenbeauftragte der SPD im Bundestag am Mittwoch im Plenum. Wenn Hilfe bei der Selbsttötung zu einem "Modell" werde, könne nicht garantiert werden, ob die Entscheidung dazu wirklich freiwillig getroffen werde.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das Verbot der organisierten - sogenannten geschäftsmäßigen - Hilfe bei der Selbsttötung gekippt. Die Richter urteilten, dass das Recht auf Selbstbestimmung auch das Recht umfasst, sich das Leben zu nehmen und dabei die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Suizidassistenz leistet, wer einem Sterbewilligen ein todbringendes Medikament überlässt, aber nicht verabreicht.
Castellucci sagte, er respektiere die freiwillige Entscheidung. "Aber ich muss doch daraus kein Modell machen", sagte er. Dann drohe, dass sich Menschen die Frage stellen, ob sich eine Operation noch lohne oder ob das Häuschen für die Finanzierung der Pflege draufgehen solle, sagte er und betonte: "Niemand in diesem Land soll sich überflüssig fühlen."
Im Bundestag wird derzeit um eine mögliche Neuregelung gerungen. Ob es noch in dieser Wahlperiode ein neues Gesetz geben wird, ist unter anderem wegen der kurzen Zeit bis zur Sommerpause aber fraglich. Es liegen drei Vorschläge vor, zwei wollen die Suizidassistenz tendenziell liberalisieren, Castellucci und andere einen erneuten Versuch zur Einschränkung dieser Form der Sterbehilfe im Strafrecht unternehmen.
Zu dieser Gruppe gehört auch der Abgeordnete Ansgar Heveling (CDU). Er sagte im Bundestag, Aufgabe des Gesetzgebers sei es, Suizidassistenz nur dort zuzulassen, wo die Selbstbestimmung zuverlässig festgestellt werden könne: "Hier muss der Gesetzgeber seinem Schutzauftrag nachkommen."