Berlin (epd). Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, hat an die Bundesregierung und den Bundestag appelliert, bei der Entscheidung über das Infektionsschutzgesetz Umsicht walten zu lassen. "Wenn zur Bekämpfung der Pandemie Freiheitsrechte eingeschränkt werden, muss das mit Augenmaß geschehen", sagte der Limburger Bischof dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland" (Freitag). Jeder Eingriff in die Grundrechte etwa bei der bevorstehenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes müsse gut ausbalanciert sein.
"Die Freiheitsrechte gelten nie unbegrenzt, sie werden immer durch die Grundrechte der Anderen beschränkt", betonte Bätzing weiter. Die negativen Folgen des Lockdowns wie etwa der Niedergang der Wirtschaft, soziale Vereinsamung, psychische Probleme und Bildungsdefizite dürften nicht aus dem Blick geraten.
Bätzing forderte, neben den Inzidenzzahlen auch "das Machbare" in den Blick zu nehmen. "Menschen müssen ihr Leben eigenständig und frei führen können", betonte der Bischof. Dazu gehöre Kultur ebenso wie Schule, Kita und Sport oder das Bummeln durch Geschäfte: "Viele Familien leben mit ihren Kindern in kleinen Wohnungen - die halten das nicht ewig aus."