Berlin (epd). Nach einer Verzögerung durch neue gesetzliche Regelungen für Datenabfragen der Sicherheitsbehörden können die schärferen Regeln für Hassrede im Internet in Kraft treten. Bundestag und Bundesrat stimmten am Freitag dem Kompromiss zur Bestandsdatenauskunft zu, den der Vermittlungsausschuss am Mittwoch erzielt hatte. Das Gesetz gegen Hass im Netz stand selbst nicht erneut zur Debatte. Voraussetzung für sein Inkrafttreten ist aber die Neuregelung zu Datenauskünften, weil Teile des Gesetzespakets davon berührt sind. Mit ihrer Verabschiedung kann das Gesetz gegen Hasskriminalität erneut Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zur Ausfertigung vorgelegt werden.
Mit dem Gesetz gegen Hass im Netz soll im Netzwerkdurchsetzungsgesetz geregelt werden, dass Anbieter sozialer Netzwerke Straftaten künftig nicht nur blockieren und löschen, sondern auch an das Bundeskriminalamt melden sollen. Es sieht aber auch Änderungen im Strafrecht vor. Die Androhung von Straftaten und Beleidigungen vor dem Millionenpublikum im Netz können schärfer bestraft werden. Höhere Strafen kann es beispielsweise für Mord- und Vergewaltigungsdrohungen geben. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) sagte im Bundestag, damit werde man effektiver gegen Hass im Netz vorgehen können.
Bundestag und Bundesrat hatten dem Gesetz schon im vergangenen Sommer zugestimmt. Wegen des zwischenzeitlichen Verfassungsgerichtsurteils zur Bestandsdatenauskunft, dessen Auswirkung auch Teile dieses Gesetzespakets betreffen, ließ es Bundespräsident Steinmeier aber ununterzeichnet. Die dann auf den Weg gebrachte Regelung zur Bestandsdatenauskunft wiederum scheiterte beim ersten Mal im Bundesrat, weil FDP und Grüne Einwände hatten. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat musste daraufhin einen Kompromiss finden.
Im Bundestag stimmten Union und SPD dem Kompromiss zu, Linke und Grüne enthielten sich. AfD und FDP stimmten dagegen. Die Liberalen meldeten weiter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der für die Sicherheitsbehörden festgelegten Befugnisse an. Im Bundesrat erhielt die Bestandsdatenauskunft 44 der insgesamt 69 Stimmen.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), die das Gesetz gegen Hasskriminalität auf den Weg gebracht hatte, äußerte sich nach den Abstimmungen am Freitag erleichtert. "Wer sich politisch äußert oder wissenschaftlich forscht, wird immer häufiger Ziel von Attacken und Einschüchterungsversuchen", erklärte sie. Es sei eine ernste Bedrohung für die Demokratie, wenn Menschen attackiert und mundtot gemacht werden. "Das müssen wir stoppen. Aus Hass im Netz wird viel zu oft reale Gewalt", sagte Lambrecht.
Begrüßt wurde das Abstimmungsergebnis auch vom Zentralrat der Juden. Er hob hervor, dass auch antisemitische Tatmotive damit künftig ausdrücklich als strafverschärfend gewertet werden. "Jetzt kommt es auf die Umsetzung an", sagte Zentralratspräsident Josef Schuster. In Behörden und in der Justiz werde mehr Sensibilität für Antisemitismus benötigt. "Es sollte daher gezielte Fortbildungen geben, damit antisemitische Straftaten auch als solche erkannt werden", sagte er.