Berlin (epd). Nach einer Verzögerung durch neue gesetzliche Regelungen für Datenabfragen der Sicherheitsbehörden hat der Bundestag erneut den Weg für das Gesetz gegen Hass im Netz frei gemacht. Mit den Stimmen von Union und SPD stimmte das Parlament am Freitag dem Kompromiss zur Bestandsdatenauskunft zu, den der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am Mittwoch erzielt hatte. Das Gesetz gegen Hass im Netz stand selbst nicht erneut zur Debatte. Voraussetzung für sein Inkrafttreten ist aber die Neuregelung zu Datenauskünften, weil Teile des Gesetzespakets davon berührt sind. Auch der Bundesrat wollte noch am Freitag grünes Licht dafür geben.
Mit dem Gesetz gegen Hass im Netz soll geregelt werden, dass Anbieter sozialer Netzwerke Straftaten künftig nicht nur blockieren und löschen, sondern auch an das Bundeskriminalamt melden sollen. Zudem sollen auch die Androhung von Straftaten künftig geahndet und Beleidigungen vor dem Millionenpublikum im Netz schärfer bestraft werden.
Bundestag und Bundesrat hatten dem Gesetz schon im vergangenen Jahr zugestimmt. Wegen des zwischenzeitlichen Verfassungsgerichtsurteils zur Bestandsdatenauskunft, dessen Auswirkung auch Teile dieses Gesetzespakets betrifft, ließ es Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier aber ununterzeichnet. Bei der Abstimmung über den Kompromiss des Vermittlungsausschusses enthielten sich Grüne und Linke. AfD und FDP stimmten dagegen.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) äußerte sich am Mittwoch erleichtert über den Kompromiss im Vermittlungsausschuss, der den Weg für ihr Gesetz wieder frei machte. "Wir müssen die immer neuen Wellen des Hasses stoppen", sagte sie. Menschenverachtung sei im Netz allgegenwärtig und in der Pandemie oft noch aggressiver als zuvor. "Wer sich politisch äußert, wissenschaftlich forscht, medial berichtet, wird immer häufiger Ziel von Attacken und Einschüchterungsversuchen", sagte sie: "Das ist eine ernste Bedrohung unserer Demokratie."