Union weist Mindestlohnvorstoß von Heil und Scholz zurück

Union weist Mindestlohnvorstoß von Heil und Scholz zurück

Berlin (epd). Die Union kritisiert den Vorstoß von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (beide SPD), den Mindestlohn im Jahr 2022 auf zwölf Euro zu erhöhen. "Union und SPD haben gemeinsam eine unabhängige Mindestlohnkommission eingesetzt, die den Mindestlohn festlegt. Der Vorstoß von Herrn Scholz und Herrn Heil ist deshalb wenig glaubwürdig", sagte der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Peter Weiß (CDU), dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland/RND" (Dienstag).

Der Mindestlohn werde nicht politisch festgesetzt, betonte Weiß. "Die beiden SPD-Minister haben offenbar schon mit dem Wahlkampf begonnen." Der Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Carsten Linnemann (CDU), sagte dem RND: "Der Gesetzgeber hat bewusst eine paritätisch besetzte Mindestlohnkommission eingesetzt, damit eben nicht Herr Heil und Herr Scholz aus politischen Gründen an der Lohnschraube drehen."

Am Montag hatten das Bundesarbeits- und das Bundesfinanzministerium ein Eckpunktepapier vorgelegt, das den Weg zu einem höheren und besser durchsetzbaren Mindestlohn skizziert. Ziel der von der SPD geführten Ministerien ist es, dass der Mindestlohn im nächsten Jahr auf zwölf Euro pro Stunde steigt. Derzeit liegt er bei 9,50 Euro.

Das Verfahren, wonach der Mindestlohn von einer Kommission festgelegt wird, in der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertreten sind, soll erhalten bleiben. Die Kriterien zur Festlegung der gesetzlichen Lohnuntergrenze wollen die beiden Ministerien den Eckpunkten zufolge jedoch ändern. Wenn den Plänen zufolge künftig der Medianlohn statt des Durchschnittslohns für die Berechnungen herangezogen wird, würde der Mindestlohn stärker an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt und damit höher ausfallen. Im Gegensatz zum arithmetischen Mittel der Löhne teilt der Medianlohn die Verteilung genau in der Mitte: Die eine Hälfte der Beschäftigten erhält geringere, die andere Hälfte höhere Löhne.

Den derzeitigen Empfehlungen der Mindestlohnkommission zufolge soll der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Juli des laufenden Jahres auf 9,60 Euro steigen, im Jahr 2022 auf 10,45 Euro. Der Mindestlohn wurde auf Drängen vor allem von Gewerkschaften und der SPD zum 1. Januar 2015 in Deutschland eingeführt. Er betrug damals 8,50 Euro.

epd fu