Berlin (epd). Die Bundesregierung hat sich im jahrelangen Streit mit Energiekonzernen über Entschädigungen für den Ausstieg aus der Atomkraft geeinigt. Wie das Bundesumweltministerium am Freitag mitteilte, wird Deutschland den Unternehmen einen Ausgleich in Höhe von insgesamt gut 2,4 Milliarden Euro zahlen. Die Einigung steht einem Sprecher zufolge noch unter dem Vorbehalt, dass die entscheidenden Gremien der Unternehmen und die EU-Kommission zustimmen.
Den Angaben zufolge sollen rund 1,4 Milliarden Euro an Vattenfall gezahlt werden, 880 Millionen Euro an RWE, 80 Millionen Euro an EnBW und 42,5 Millionen Euro an E.ON/PreussenElektra. Ausgeglichen werden damit den Angaben zufolge Reststrommengen, die die Unternehmen nicht mehr in konzerneigenen Anlagen erzeugen können sowie Investitionen, welche die Unternehmen im Vertrauen auf die 2010 in Kraft getretene Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke getätigt hätten, dann aufgrund der Rücknahme der Laufzeitverlängerung nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 entwertet worden seien.
Der Rechtsstreit um diese Ausgleichszahlungen ging bis vor das Bundesverfassungsgericht. Nach Angaben des Sprechers des Umweltministeriums hatte die Bundesregierung zunächst einen höheren dreistelligen Millionenbetrag angeboten und eine entsprechende gesetzliche Grundlage geplant. Das habe dem Bundesverfassungsgericht in der Form nicht gereicht, erläuterte er.
Durch weitere Gerichtsverfahren habe zuletzt eine Entschädigungssumme in Höhe von sechs bis sieben Milliarden Euro im Raum gestanden, sagte er. Er wertete die nun erfolgte Einigung daher als Erfolg für die Bundesregierung. Mit beteiligt an der Einigung waren auch das Wirtschaftsministerium und das Finanzministerium.
Eine Alternative zu finanziellen Entschädigungen wäre gewesen, die Atomkraftwerke doch länger am Netz zu lassen, sagte der Sprecher. Längere Laufzeiten seien für die Bundesregierung aber nie infrage gekommen, ergänzte er.