Erfurt (epd). Die Corona-Pandemie hat zu einem Rückgang der Fallzahlen am Bundesarbeitsgericht (BAG) geführt. So sind im vergangenen Jahr 2.041 Eingänge verzeichnet worden, 431 weniger als 2019, teilte die BAG-Präsidentin Ingrid Schmidt am Donnerstag auf der Jahrespressekonferenz des obersten Arbeitsgerichts in Erfurt mit. Grund sei unter anderem die coronabedingte zeitweise Einstellung des Sitzungsbetrieb am BAG, sagte Schmidt. Wegen der Ausweitung des Kurzarbeitergeldes sei es auch in den Vorinstanzen zu weniger Entgeltstreitigkeiten und damit Klagen gekommen.
Für 2021 werden am BAG dennoch auch weitere interessante Verfahren erwartet. So ist laut Schmidt ein Verfahren zur Frage anhängig, ob eine bei einem bulgarischen Unternehmen angestellte Pflegekraft für ihre geleistete 24-Stunden-Pflege in Deutschland den gesetzlichen Mindestlohn und damit eine Lohnnachzahlung in Höhe von 28.000 Euro verlangen kann.
Auch zur Frage, inwieweit private Arbeitgeber ein Kopftuchverbot erlassen dürfen, werde voraussichtlich noch in diesem Jahr entschieden.
Am 15. Juni soll laut Schmidt geklärt werden, ob ein angestellter Redakteur der Zeitschrift "Wirtschaftswoche" abgemahnt werden durfte, weil er einen vom Verlag abgelehnten Artikel stattdessen in der Berliner Tageszeitung (taz) veröffentlicht hatte. In dem Artikel hatte der Journalist im Zuge der "Me-too"-Debatte geschildert, wie bei einer Presseveranstaltung eine weibliche Führungskraft eines Unternehmens ihm "kräftig in die Hüften" gekniffen habe.