Dresden (epd). Nach der Urteilsverkündung im zweiten Prozess vor dem Oberlandesgericht Dresden gegen die rechtsterroristische "Gruppe Freital" haben zwei Verteidiger Revision eingelegt. Sie vertreten die Angeklagten Sebastian S. und Dirk A., wie Gerichtssprecherin Gesine Tews am Freitag dem Evangelischen Pressdienst (epd) mitteilte. Die beiden Männer waren vergangene Woche zu zweieinhalb Jahren Freiheitsentzug beziehungsweise zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Insgesamt standen im Prozess "Freital II" seit September 2020 drei Männer und eine Frau zwischen 27 und 53 Jahren vor Gericht. Der andere Angeklagte und die Frau erhielten wegen Mitgliedschaft und in einem Fall wegen Unterstützung der Vereinigung Bewährungsstrafen von sechs Monaten beziehungsweise zwei Jahren. (AZ: 4 St 1/20)
Dem zu zweieinhalb Jahren Freiheitsentzug verurteilten Sebastian S. hatte der Senat in seinem Urteilsspruch in Aussicht gestellt, die Möglichkeit eines offenen Strafvollzugs zu unterstützen, falls diese erwogen würde. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass die Taten vor fünfeinhalb Jahren begangen wurden und sich die Einstellung des Angeklagten glaubwürdig geändert habe. Zudem konnte ihm die Tatbeteiligung in einem Fall nicht nachgewiesen werden.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte für den Mann eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten gefordert. Laut Tews legte sie aber keine Revision ein. In einem ersten Prozess waren 2018 acht Mitglieder der "Gruppe Freital" unter anderem wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung zu Freiheitsstrafen zwischen vier und zehn Jahren verurteilt worden.