Frankfurt a.M. (epd). Nach dem Urteil im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat auch die hinterbliebene Familie als Nebenkläger die Revision beantragt. Das Ziel sei die Aufhebung des Freispruchs gegen Markus H. vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord, teilte der Sprecher der Familie, Dirk Metz, am Mittwoch in Frankfurt am Main mit. Die Familie sei davon überzeugt, dass H. den Mord an Walter Lübcke zumindest tatkräftig durch Vermittlung der Tatwaffe an Stephan Ernst, jahrelange gemeinsame Schießübungen mit ihm, gemeinschaftliches Auskundschaften der Fluchtmöglichkeiten am geplanten Tatort und manipulative psychische Beihilfe unterstützt habe und dies nachweisbar sei. Diese Position habe auch die Generalbundesanwaltschaft als Anklage vertreten.
Darüber hinaus sprechen aus Sicht der Familie zahlreiche Indizien für die Wahrhaftigkeit der Angaben des Todesschützen Ernst, wonach er die Tat gemeinsam mit H. geplant habe und H. in der Tatnacht mit ihm am Tatort auf der Terrasse Lübckes in Wolfhagen-Istha gewesen sei. Weitere Beweisanträge des Anwalts der Familie zu Schmauchspuren am Tatort und zur Schützenposition habe das Gericht wegen "Bedeutungslosigkeit" abgelehnt, kritisierten die Nebenkläger.
Auch die Verteidiger beider Verurteilten gehen in die Revision beim Bundesgerichtshof. Die Verteidigung wolle die Frist der Beantragung wahren und nach Zustellung des schriftlichen Urteils dieses prüfen, sagte Mustafa Kaplan, Strafverteidiger des wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten Stephan Ernsts am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Chancen in einer Revision seien aufseiten der Verteidigung besser als aufseiten der Anklage, mutmaßte Kaplan. Er hatte für seinen Mandanten auf Totschlag plädiert.
Auch die Anwälte des zweiten Angeklagten Markus H. haben die Revision beantragt. Sie wollten das schriftliche Urteil prüfen, ob es Anhaltspunkte für einen Erfolg biete, sagte Strafverteidiger Björn Clemens dem epd. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte Markus H. wegen des illegalen Besitzes einer vollautomatischen Schusswaffe zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hatte bereits unmittelbar nach Verkündung des Urteils am vergangenen Donnerstag angekündigt, in die Revision zu gehen.