Dresden (epd). Fünf Monate nach Verhandlungsbeginn wird im Prozess gegen vier mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der "Gruppe Freital" am Donnerstag das Urteil erwartet. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden fordert für die Angeklagten im Alter von 27 bis 53 Jahren mehrjährige Freiheitsstrafen sowie Bewährungsstrafen. Es ist bereits der zweite Prozess vor dem Oberlandesgericht Dresden im Zusammenhang mit der Freitaler Terrorgruppe.
Die Verteidiger plädierten ausschließlich für Bewährungsstrafen. Vor Gericht stehen seit September 2020 drei Männer und eine Frau. Ihnen werden die Beteiligung an Straftaten und die Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung der Terrorgruppe vorgeworfen. (AZ: 4 St1/20)
Gegenstand des zweiten Prozesses waren unter anderen Anschläge auf ein Büro der Linkspartei in Freital, auf das Auto des Linken-Politikers Michael Richter sowie auf eine Asylbewerberunterkunft in Freital 2015. Die Angeklagten hatten zum Prozessende ihre Taten bedauert und versichert, von ihrer früheren Gesinnung abgerückt zu sein.
Für die beiden mutmaßlichen Mitglieder hatten die Staatsanwälte Freiheitsstrafen von drei Jahren und zwei Monaten sowie zwei Jahren und zehn Monaten gefordert. Für die mutmaßlichen Unterstützer beantragten sie Bewährungsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten beziehungsweise von acht Monaten.
Acht Mitglieder der "Gruppe Freital" waren 2018 unter anderen wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung rechtskräftig zu Freiheitsstrafen zwischen vier und zehn Jahren verurteilt worden. (AZ: 3 StR 575/18)