Frankfurt a.M. (epd). Im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den Hauptangeklagten Stephan Ernst (47) wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Schuld wiege besonders schwer, deshalb bleibe die Entscheidung über die Sicherungsverwahrung einer zweiten Gerichtsverhandlung zu Ende der Haftzeit vorbehalten, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel bei der Urteilsverkündung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main am Donnerstag. Vom zweiten Vorwurf des versuchten Mordes an dem Asylbewerber Ahmed I. wurde Ernst freigesprochen. Ernst bleibt in Haft.
Der zweite Angeklagte Markus H. (44) wurde wegen des illegalen Besitzes einer vollautomatischen Schusswaffe zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht legte die Bewährungszeit auf drei Jahre fest. Von dem Vorwurf der Beihilfe zum Mord wurde H. freigesprochen. H. bleibt auf freiem Fuß.