EU-Parlament für Recht auf Nichterreichbarkeit von Arbeitnehmern

EU-Parlament für Recht auf Nichterreichbarkeit von Arbeitnehmern

Brüssel (epd). Ein mögliches Arbeitnehmerrecht auf Nichterreichbarkeit für den Arbeitgeber hat neuen Schub bekommen. Das Europaparlament verabschiedete eine Resolution mit dem Ziel, dass beschäftigte Telearbeiter außerhalb der Arbeitszeit keine Aufgaben wie berufliche Telefonate und die Beantwortung von E-Mails erledigen müssen, wie das Parlament in Brüssel am Donnerstagabend mitteilte. Die EU-Kommission wird dadurch aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen.

Der Zwang zur ständigen Erreichbarkeit durch den Arbeitgeber erhöhe das Risiko von Depressionen, Angstzuständen und Burnout, hieß es. Mit dem geforderten Gesetz sollen Arbeitnehmer demnach auch vor negativen Folgen geschützt werden, wenn sie ein Recht auf Nichterreichbarkeit geltend machen. Die Corona-Krise hat dazu geführt, dass mehr Menschen von zuhause aus arbeiten.

In Deutschland besteht noch kein gesetzliches Recht auf Nichterreichbarkeit. Im Arbeitsrecht und in der Rechtsprechung gibt es aber Regelungen dazu, ebenso wie in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen oder dem einzelnen Arbeitsvertrag.