Duisburg (epd). Wissenschaftler der Universität Duisburg-Essen erwarten auf kurze Sicht ungleichere Rentenleistungen für Arbeitnehmer in Ost- und Westdeutschland. Das Rentenrecht werde zwar zunehmend vereinheitlicht, der Lohnangleichungsprozess sei aber noch nicht abgeschlossen, betonte der Arbeitsmarktforscher Andreas Jansen vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Uni Duisburg-Essen am Montag. Im Rahmen des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes könne sich zumindest kurzfristig die Ungleichheit der Renten zwischen Ost und West erhöhen.
Das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz sieht vor, dass für Rentenanwartschaften, die ab dem Jahr 2025 erworben werden, einheitliches Recht gelten soll - unabhängig davon, ob Beiträge in den alten oder in den neuen Bundesländern gezahlt werden. Sonderregelungen für im Durchschnitt niedrigere Ost-Entgelte fallen damit weg. Die Angleichung erfolgt schrittweise seit 2018. So soll ab dem 1. Juli 2024 in ganz Deutschland ein einheitlicher Rentenwert gelten.
Jansen spricht im jüngsten IAQ-Report von einer problematischen Entscheidung für Arbeitnehmer in Branchen, in denen es weiterhin starke Unterschiede im Lohn- und Gehaltsniveau gebe. "In der Konsequenz spiegelt sich das geringere Arbeitsentgelt ab 2025 eins zu eins in den Rentenanwartschaften wider", erläutert Jansen. Die aktuellen Lohn- und Gehaltsunterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland hätten somit direkte Auswirkungen auf die Renten, die in Ostdeutschland trotz vergleichbarer Tätigkeit im Durchschnitt geringer als in Westdeutschland ausfallen.
Jansen verweist beispielhaft darauf, dass ostdeutsche Frauen im Jahre 2018 im Durchschnitt etwa 250 Euro im Monat weniger als Frauen in Westdeutschland verdienten. Bei den Männern habe die Differenz sogar rund 670 Euro im Monat betragen. Diese Unterschiede seien darauf zurückzuführen, dass Männer zu deutlich höheren Anteilen im verarbeitenden Gewerbe arbeiten, wo sich die größten Entgeltdifferenzen zwischen Ost- und Westdeutschland zeigten. Im Dienstleistungssektor sei die Angleichung der Löhne und Gehälter dagegen weiter fortgeschritten, im öffentlichen Dienst abgeschlossen, hieß es.
Unterschiede gebe es ebenfalls noch zwischen vergleichbaren Leistungsgruppen. Während sich die Bezahlung in den einkommensschwächeren Leistungsgruppen durch den Mindestlohn angenähert habe, weise die mittlere und größte Leistungsgruppe noch sehr deutliche Unterschiede auf.