Schwangerenkonfliktberatung per Video unter hohen Auflagen zulässig

Schwangerenkonfliktberatung per Video unter hohen Auflagen zulässig

Bonn (epd). Schwangerschaftskonfliktberatung ist laut einem aktuellen Rechtsgutachten auch per Video zulässig - allerdings unter hohen datenschutzrechtlichen Vorgaben. Die digitalen Beratungsangebote des christlichen Vereins Donum Vitae entsprächen laut dem Gutachten des Strafrechtlers Michael Kubiciel den rechtlichen Anforderungen, erklärte der Verein am Montag in Bonn. Somit könne man im weiteren Verlauf der Corona-Pandemie "eine verlässliche Beratung im geschützten digitalen Raum" für Frauen in Notlagen anbieten, sagte der Bundesvorsitzende von Donum Vitae, Olaf Tyllack.

Der Augsburger Jurist Kubiciel bestätigte laut der Mitteilung, dass das Schwangerschaftskonfliktgesetz und das Strafgesetzbuch digitalen Formaten der Schwangerschaftsberatung, auch der Konfliktberatung, nicht entgegen stünden. Der Anspruch der Frauen auf Beratung müsse auch dann erfüllt werden, "wenn besondere individuelle Umstände oder strukturelle Gründe" eine Präsenzberatung erheblich erschwerten oder gar ausschlössen. Dies gelte auch in einer Ausnahmesituation wie der Corona-Pandemie, heißt es in dem Gutachten.

Nicht alle Formen digitaler Beratung seien aber rechtlich zulässig und gleich gut geeignet, sagte der Rechtsprofessor. Die Formate müssten einen "persönlichen, synchronen Austausch" und eine "individuelle Erörterung" von Konflikten ermöglichen. Dies schließe den Einsatz von Chatbots oder digitalen Fragen- und Antwortmasken aus. Auch der Austausch per E-Mail, Chat oder Kurznachrichten sei für eine Konfliktberatung nicht geeignet, komme aber für die allgemeine Schwangerschaftsberatung infrage.

Zulässig und geeignet ist demnach bei Schwangerschaftskonflikten der Austausch über Videotelefonie oder Videokonferenz-Plattformen. Dabei seien aber der Geheimnisschutz zu gewährleisten und ein mögliches Mithören durch unbefugte Dritte zu berücksichtigen. Vom Einsatz ausländischer Kommunikationsplattformen und Apps rät der Gutachter ab - deren Einsatz berge "erhebliche (straf-)rechtliche Risiken".

Die beratene Person müsse in die Datenverarbeitung im Rahmen der Video-Kommunikation vorab einwilligen, betonte Kubiciel. Angesichts der Sensibilität von Gesundheitsdaten sei für den Datenaustausch "ein besonders hohes Schutzniveau" zu verlangen - Beratungsstellen sollten daher für die Telemedizin zertifizierte Angebote nutzen. Bescheinigungen über die Beratung könnten passwortverschlüsselt übermittelt werden, wobei das Passwort gesondert und auf einem anderen Kommunikationskanal geschickt werden müsse.