Osnabrück, Berlin (epd). Verbände der Fleischwirtschaft gehen davon aus, dass einzelne Unternehmen gegen das vom Bund beschlossene Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in ihrer Branche klagen werden. Strittig sei vor allem das Verbot sämtlicher Leiharbeit in den Betrieben, sagte der Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft, Friedrich-Otto Ripke, der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag): "Im Verbot der Zeitarbeit in nur einer Branche sehen wir einen Verstoß gegen unsere Verfassung, und ich bin sicher, dass ein oder mehrere betroffene Unternehmen dagegen erfolgreich Klage beim Bundesverfassungsgericht erheben werden."
Auch die Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Fleischwarenindustrie, Sarah Dhem, rechnet mit Klagen einzelner Unternehmen. Wer es genau sein werde, sei noch nicht klar. Zu dem Verband gehören überwiegend Wurstproduzenten. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz soll mit dem neuen Jahr in Kraft treten.
Nach großen Corona-Ausbrüchen unter Schlachthof-Mitarbeitern hatte die Bundesregierung ein Verbot sogenannter Werkverträge auf den Weg gebracht. Es soll Strukturen unterbinden, die es den großen Unternehmen der Fleischindustrie ermöglichen, die Verantwortung für ausbeuterische Arbeitsbedingungen und die unwürdige Unterbringung ausländischer Arbeiter auf Subunternehmen abzuschieben. Das Fleischerhandwerk ist ausgenommen. Bundestag und Bundesrat haben zugestimmt.
Mit dem Gesetz werden Werkverträge ab 1. Januar verboten, der Einsatz von Leiharbeitern ab 1. April 2021. Große Fleischproduzenten haben bereits damit begonnen, bisherige Beschäftigte von Subunternehmern fest anzustellen. Allein beim Marktführer Tönnies sind das nach Angaben eines Unternehmenssprechers rund 6.000 Menschen. Zahlreiche große Schlacht- und Zerlegebetriebe befinden sich in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.