Verbraucherzentrale: Online-Marktplätze müssen bei Problemen haften

Verbraucherzentrale: Online-Marktplätze müssen bei Problemen haften

Berlin (epd). Der Bundesverband der Verbraucherzentralen fordert, dass Online-Plattformen und Vergleichsportale für Unregelmäßigkeiten bei Warenlieferungen rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. "Mein dringender Appell lautet, die Haftungsgrundsätze für Online-Marktplätze wie Amazon oder Ebay zu verschärfen", sagte VZBV-Vorstand Klaus Müller den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstag). Die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament seien in der Pflicht, die neue Verordnung der EU-Kommission zur Regulierung von Plattformen - den sogenannten Digital Services Act - nachzubessern: "Das Risiko darf nicht auf den Verbraucher abgewälzt werden."

Wenn die Ware nicht den europäischen Sicherheitsstandards entspreche, mit großen Verzögerungen oder gar nicht geliefert werde, hafteten die Plattformen bisher nicht, kritisierte Müller. "In den Corona-Monaten haben die Beschwerden bei den Verbraucherzentralen über Fake Shops um 600 Prozent zugenommen. Das zeigt, wie groß der Handlungsbedarf ist."

Mit Blick auf das Weihnachtsgeschäft im Lockdown wies Müller auf Fallstricke beim Umtausch von Waren hin, die im Internet bestellt wurden. Ein Widerrufsrecht könne man nur in Anspruch nehmen, wenn man die Adresse des Händlers kenne, an den man die Ware zurückschicken könne. "Und selbst dann erleben Verbraucher ganz unangenehme Überraschungen. Die Rücksendekosten - gerade ins außereuropäische Ausland - übersteigen manchmal den Preis des Produkts", sagte Müller. Das stehe in der Regel im Kleingedruckten. "Ich kann nur sagen: Augen auf beim Online-Kauf!", lautet seine Empfehlung.

Müller mahnte zudem eindeutige Vorschriften der Bundesländer zum Feuerwerks-Verbot an Silvester an. "Wer den Verkauf von Feuerwerk verbietet, das Böllern selbst aber erlaubt, erhöht die Versuchung, sich Knallkörper jenseits der deutschen Grenzen im Online-Einkauf zu besorgen", warnte er. "Noch dazu solche, die nicht den deutschen Sicherheitsstandards entsprechen."