Berlin (epd). In der Fleischindustrie sollen Werkverträge und Leiharbeit verboten werden, um die Beschäftigten besser zu schützen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte bei der abschließenden Beratung des Gesetzes für mehr Arbeitsschutz am Mittwoch im Bundestag, in der Fleischindustrie herrschten Arbeitsverhältnisse, die auch vor der Pandemie schon ein Skandal gewesen seien. "Wir beenden die organisierte Verantwortungslosigkeit, die sich über Werkverträge und Leiharbeit breitgemacht hat", sagte Heil: "Wir räumen auf in der Fleischindustrie."
Mit den verschärften gesetzlichen Regelungen soll das System von Subunternehmen in der Branche unterbunden werden. Durch massenhafte Corona-Ausbrüche waren die prekären Arbeitsbedingungen und menschenunwürdige Unterkünfte für die vorwiegend osteuropäischen Arbeiter ins Licht der Öffentlichkeit gerückt worden. Das Gesetz sieht auch eine elektronische Arbeitszeiterfassung und stärkere Kontrollen der Unternehmen vor.
Bei der Schlachtung und Zerlegung der Tiere sollen Werkverträge und Leiharbeit komplett verboten werden. Bei der Fleischverarbeitung soll es noch drei Jahre lang zeitlich befristete und tariflich geregelte Ausnahmen für die Beschäftigung von Leiharbeitern geben. Das Fleischerhandwerk mit Betrieben unter 50 Beschäftigten wird von den Verschärfungen ausgenommen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten.