Berlin (epd). Zum Internationalen Tag der Menschenrechte (10. Dezember) hat sich der Beauftragte der Bundesregierung für Religionsfreiheit, Markus Grübel (CDU), besorgt über Einschränkungen der Glaubensfreiheit in der Corona-Pandemie geäußert. "In vielen Ländern nutzen Regierungen die Pandemie als Vorwand, um Grundrechte wie Meinungsfreiheit und Religions- und Weltanschauungsfreiheit weiter einzuschränken", heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Erklärung von Grübel und dem niederländischen Sonderbeauftragten für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Jos Douma.
Die Menschenrechtsverstöße beträfen insbesondere religiöse und ethnische Minderheiten wie die meist muslimischen Uiguren und buddhistische Tibeter aber auch Christen und Falun Gong in China. "Ebenso sind die Bahai in Iran, Muslime in Indien, Hindus und Christen in Pakistan und die Rohingya in Myanmar besonders von Einschränkungen betroffen", erklärten Grübel und Douma. Auch weltanschauliche Minderheiten wie Atheisten würden in vielen Ländern systematisch verfolgt, ebenso wie LSBTI-Personen und Vertreter von Zivilgesellschaft und Presse.
Die Pandemie diene dabei oftmals als Katalysator bestehender Diskriminierung von Minderheiten und unabhängigen Stimmen. "Wo Staaten das Recht auf Religionsfreiheit verletzen oder einschränken, treten meist auch andere Menschenrechtsverletzungen auf", heißt es in der Erklärung. Die Beauftragten fordern die Gewährleistung von Religionsfreiheit. "Wir unterstützen, dass Religionen weltweit ihr Potential für Versöhnung, Solidarität und Gerechtigkeit entfalten können", schreiben Grübel und Douma.