Strafverfahren gegen Garnisonkirchen-Gegner eingestellt

Strafverfahren gegen Garnisonkirchen-Gegner eingestellt

Potsdam (epd). Vor dem Potsdamer Amtsgericht ist am Freitag der erste Prozess wegen Gottesdienst-Störung zum Baustart des neuen Potsdamer Garnisonkirchturms 2017 gegen Auflagen eingestellt worden. Verantworten musste sich ein 35-Jähriger wegen Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten und Körperverletzung. Das Verfahren sei vorbehaltlich der Zahlung einer Geldbuße von jeweils 250 Euro an eine gemeinnützige Organisation und an den Geschädigten eingestellt worden, sagte ein Gerichtssprecher nach der Verhandlung.

In einem weiteren Verfahren soll ab Mitte 2021 gegen drei weitere Angeklagte verhandelt werden. Begleitet wurde die Gerichtsverhandlung am Freitag von einer Protestaktion gegen den Wiederaufbau der Garnisonkirche vor dem Gerichtsgebäude, an der etwa 25 Personen teilnahmen. Das erste Verfahren war kurzfristig wegen Corona auf Dezember verlegt worden (Az.: 82 Ds 223/18 und 84 DS 417/18)

Die Garnisonkirche wurde 1945 bei einem alliierten Luftangriff weitgehend zerstört. Ein Raum im Turm wurde danach einige Jahre lang weiter für Andachten und Gottesdienste genutzt. 1968 wurde das Bauwerk abgerissen, der Turm wurde gesprengt. Die Gemeinde erhielt eine Entschädigung.

Der Wiederaufbau des Turms ist vor allem wegen der Geschichte der preußischen Militärkirche unter anderem in der NS-Zeit umstritten. Die evangelische Kirche will den neuen Turm für Friedens- und Versöhnungsarbeit nutzen. Der Bund will mehr als 20 Millionen Euro für den Wiederaufbau geben.