Brüssel (epd). Ein europäisches Lieferkettengesetz für Sorgfaltspflichten von Unternehmen in Bezug auf Menschenrechte wird wahrscheinlicher. Am Dienstag forderten die europäischen Sozial- und Arbeitsminister in einer Erklärung einen entsprechenden Gesetzesvorschlag von der EU-Kommission. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der sich mit Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) für ein europäisches wie auch für ein deutsches Gesetz starkmacht, nannte den Beschluss einen großen Erfolg.
Die Erklärung, die unter der deutschen Ratspräsidentschaft zustande gekommen war, unterstreicht, dass Verletzungen von Grundrechten am Arbeitsplatz durch einen globalen Ansatz bekämpft werden müssten. Als möglichen Inhalt eines Gesetzesrahmens zur nachhaltigen Unternehmensführung nennt sie Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten. Dies könne eine Definition umfassen, nach welche Art von Risikomanagementprozessen Firmen sich richten müssen, um nachteilige Folgen ihres Tuns für Arbeits- und Menschenrechte sowie die Umwelt anzugehen.
EU-Justizkommissar Didier Reynders hat eine Gesetzesinitiative für 2021 bereits angekündigt. Dass sich die EU-Staaten jetzt dafür aussprechen, erhöht deren Chancen. Die Mitgliedstaaten und das Europaparlament bearbeiten und verabschieden die Vorschläge der Kommission.