Berlin (epd). Union und SPD haben sich im Streit um die Verschärfung des Arbeitsschutzes in der Fleischindustrie auf einen Kompromiss verständigt. Die Fraktionen teilten am Freitag in Berlin mit, das Gesetz solle noch Mitte Dezember vom Bundestag abschließend beraten werden. Die Verabschiedung des von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgelegten Entwurfs war wegen der Differenzen in der Koalition mehrfach verschoben worden.
Die Union, insbesondere der Wirtschaftsflügel, hatte sich dagegen gesträubt, Leiharbeit in Fleischfabriken komplett zu verbieten, wie es Heils Gesetzentwurf vorsah. Nun ist nach Angaben des Vizefraktionsvorsitzenden der Union, Hermann Gröhe (CDU), und der stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Katja Mast vorgesehen, dass Werkverträge und Zeitarbeit nur beim Schlachten und Zerlegen vollständig verboten werden sollen.
Eine Ausnahme soll es bei der Fleischverarbeitung geben. Dort sollen Betriebe befristet für drei Jahre Zeitarbeiter beschäftigen dürfen, um Auftragsspitzen etwa während der Grillsaison abzudecken. Die Vereinbarungen darüber müssen per Tarifvertrag getroffen werden. Für die Leiharbeiter gelten die gleiche Bezahlung und die gleichen Arbeitsschutzvorschriften wie für die Stammbelegschaft.
Hermann Gröhe erklärte, mit dem Arbeitschutzkontrollgesetz werde Ordnung geschaffen auf dem Arbeitsmarkt in der Fleischindustrie. Der Gesetzgeber und die staatlichen Kontrollbehörden müssten handeln, nachdem Selbstverpflichtungen der Branche in der Vergangenheit nicht zu Verbesserungen geführt hätten. Katja Mast sagte, es werde ein Geschäftsmodell beendet, das es viel zu lange gegeben habe und "dass durch Corona noch einmal seine übelsten Seiten offenbart hat".
Massenhafte Corona-Ausbrüche unter osteuropäischen Arbeitern in den großen Fleischfabriken hatten im Frühsommer die ausbeuterischen Arbeitsbedingungen und Unterbringungspraktiken ins öffentliche Licht geholt. Arbeitsminister Heil hatte daraufhin ein Gesetz und schärfere Kontrollen angekündigt.