Berlin (epd). Wegen der untersagten Aufnahme von Flüchtlingen aus Griechenland geht der Berliner Senat nun juristisch gegen das Haus von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vor. Der Senat beschloss am Dienstag auf Initiative von Innen-Ressortchef Andreas Geisel (SPD), gegen das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Klage zu erheben. Das Ministerium hatte im Sommer sein Einvernehmen zu dem von Berlin geplanten Landesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Personen aus den griechischen Flüchtlingslagern verweigert.
Berlin wollte 300 Menschen aus griechischen Lagern aufnehmen. Bundesinnenminister Seehofer begründete sein Nein dazu mit der Dublin-III-Verordnung und der Wahrung der Bundeseinheitlichkeit. Innensenator Geisel hatte sich im August vergeblich an den Bundesinnenminister gewandt und sich Mitte September selbst in Griechenland einen Eindruck von der Lage verschafft. Nunmehr sei Klage geboten, hieß es in einer Mitteilung des Senats. Es gehe um die grundsätzliche Klärung, unter welchen Voraussetzungen das Bundesinnenministerium das Einvernehmen zu Landesaufnahmeprogrammen der Länder verweigern dürfe.
Flüchtlingshilfsorganisationen begrüßten das Vorgehen. Die Seebrücke-Bewegung, Sea-Watch e.V. und Equal Rights Beyond Borders forderten die Länder Bremen und Thüringen auf, dem Beispiel Berlins zu folgen.