Christoph Meyns wird Sprecher des EKD-Beauftragtenrats für Missbrauch

Christoph Meyns wird Sprecher des EKD-Beauftragtenrats für Missbrauch

Hannover (epd). Der Braunschweiger Landesbischof Christoph Meyns wird neuer Sprecher des Beauftragtenrats zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Er übernimmt das Amt turnusmäßig nach zwei Jahren von der Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs, wie Fehrs am Montagmorgen auf der Tagung der EKD-Synode bekanntgab. Fehrs hatte das Amt seit November 2018 inne, sie war die erste Sprecherin des damals neu begründeten Rates.

Meyns ist von Beginn an Mitglied des fünfköpfigen Rats. Zu seiner Stellvertreterin wurde Susanne Teichmanis, juristische Oberkirchenrätin der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg, bestimmt. Sie übernimmt ihr Amt von Nikolaus Blum, Leiter des Landeskirchenamtes der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Sowohl Blum als auch Bischöfin Fehrs bleiben weiterhin Mitglieder im Beauftragtenrat.

Der Beauftragtenrat hatte am Montagmorgen der Synode einen schriftlichen Bericht vorgelegt. Der vor zwei Jahren auf der Synode verabschiedete Elf-Punkte-Handlungsplan sei in einigen Punkten entweder bereits umgesetzt oder befinde sich in der Umsetzung, heißt es darin. Der Beauftragtenrat verweist etwa auf die Einsetzung eines zwölf Mitglieder zählenden Betroffenenrats, der die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der EKD begleiten soll. Dieser hatte durch die Corona-Pandemie verzögert im September seine Arbeit aufgenommen. Außerdem nennt der Bericht eine Aufarbeitungsstudie, die aus mehreren Teilstudien besteht, und laut Fehrs im Dezember beginnen soll. Sie soll binnen drei Jahren Ergebnisse vorlegen. Begleitet wird die Studie, die ein Forschungsverbund von sechs wissenschaftlichen Instituten erstellt, von einem Beirat, in dem sowohl Vertreter der EKD als auch von Betroffenen sitzen sollen.

Betroffene sexuellen Missbrauchs hatten vor Beginn der EKD-Synode kritisiert, dass sie nicht zur Synode eingeladen worden waren. Die EKD weise auf verschiedene Prozesse zur Beteiligung hin, heißt es in einer Presseerklärung, die vier Betroffene veröffentlicht haben, darunter auch drei Mitglieder des neu gegründeten Betroffenenrats. Den Betroffenen fehlte die unabhängige Überprüfung der Umsetzung des Elf-Punkte-Plans. Bei einer zugesagten Vernetzungsplattform für Betroffene gebe es keinerlei Hinweise auf einen Fortschritt. Die EKD habe nur vermeintlich viele Punkte abgearbeitet, die Betroffenen seien nicht überzeugt, erklärten sie.

881 Fälle sexualisierter Gewalt seien derzeit im Bereich der EKD und der Diakonie seit etwa 1950 bekannt, teilte die EKD mit. Die Synode der EKD beriet am Sonntag und Montag rein digital und verkürzt über strukturelle und finanzielle Reformen. Beschlüsse wurden für den frühen Montagabend erwartet.