Berlin (epd). Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben Offenheit gegenüber den Plänen zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen signalisiert, zugleich aber weitere Gespräche gefordert. In der ersten Beratung eines Gesetzentwurfs von FDP, Grünen und Linken am Donnerstag im Bundestag sagte der kirchenpolitische Sprecher der Union, Hermann Gröhe (CDU), der Vorschlag sei sachlich und diskussionswürdig. Durch den Antrag sei die Debatte "wirklich weiter gekommen", sagte der SPD-Politiker Lars Castellucci. Beide forderten aber zunächst die Bundesländer in die Beratungen einzubinden, weil sie am Ende die Kosten tragen müssen.
Über die Staatsleistungen wird schon seit Jahren heftig debattiert. Sie gehen auf die Enteignung kirchlicher Güter Anfang des 19. Jahrhunderts zurück. Bis heute erhalten katholische und evangelische Kirche dafür Entschädigungen vom Staat, rund 500 Millionen Euro jährlich. Die Weimarer Reichsverfassung sah eine Ablösung vor, die ins Grundgesetz übernommen wurde. Ablösen müssen die Bundesländer, weil sie die Zahlungen leisten. Der Bund muss aber einen gesetzlichen Rahmen für die Verhandlungen schaffen.
FDP, Grüne und Linke schlagen in ihrem Entwurf vor, sich am Bewertungsgesetz zu orientieren, das für "wiederkehrende Nutzungen und Leistungen" einen Wert angibt, der das 18,6-fache der jährlichen Zahlungen umfasst. Mit dem Gesetz sollen die Länder in die Pflicht genommen werden, fünf Jahre nach Verabschiedung mit den Kirchen einen Rahmen der Ablösung verhandelt und spätestens 20 Jahre später die Entschädigung geleistet zu haben. Ob dies in Form von Einmal-, Ratenzahlungen oder durch Immobilienübertragungen geschieht, soll dabei den Verhandlungspartnern überlassen werden.
Gröhe kritisierte den Zeitraum von fünf Jahren für die Verhandlungen für zu kurz. Castellucci sagte: "Von uns wird es kein Gesetz gegen die Länder geben." Der Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen sollte am Donnerstag für weitere Beratungen in die Ausschüsse verwiesen werden.