Brüssel, Straßburg (epd). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat einem Rumänen 14.000 Euro Entschädigung zugesprochen, der rund sechseinhalb Jahre lang in einem überfüllten Gefängnis in Portugal zubringen musste. Die beengten Zustände hätten zu einem Ausmaß an Leid geführt, das über das bei einer Inhaftierung unvermeidliche Maß hinausgehe und als Menschenrechtsverletzung anzusehen sei, erklärte der EGMR am Dienstag in Straßburg. Das Urteil fiel einstimmig, kann aber noch angefochten werden. (AZ: 33729/18)
Der Rumäne war laut EGMR 2012 wegen Diebstahls im portugiesischen Oporto inhaftiert worden und 2019 entlassen worden. Das für 686 Insassen ausgelegte Gefängnis wies demnach zum Ende jedes Jahres dieser Zeitspanne deutlich über 1.000 Insassen auf. Entsprechend habe der Mann in verschiedenen Zellen jeweils weniger als drei Quadratmeter für sich gehabt. Erschwerend hinzugekommen sei fehlende oder mangelhafte Heizung.
In einem weiteren Punkt gab der EGMR hingegen der portugiesischen Seite Recht. Der Mann hatte sich auch darüber beschwert, dass er nur fünf Minuten täglich mit der Familie telefonieren durfte. Das Gericht erklärte, das sei angemessen mit Blick darauf, dass das Gefängnis Telefonate aller Insassen ermöglichen müsse. Der Betroffene habe auch nicht geltend gemacht, seine Familie nicht anderweitig kontaktieren zu können.