Göttingen (epd). Die Bundesregierung soll sich nach Ansicht von Menschenrechtlern für einen Sonderstatus der Sindschar-Region im Nordwesten Iraks einsetzen und somit eine Rückkehr Hunderttausender jesidischer Flüchtlinge in ihr traditionelles Siedlungsgebiet ermöglichen. Die irakische Zentralregierung in Bagdad und die kurdische Regionalregierung hätten sich zwar im Grundsatz über den Status von Sindschar geeinigt, erklärte die Gesellschaft für bedrohte Völker am Dienstag in Göttingen. Es gebe aber Streit über die Umsetzung, weshalb die im August 2014 durch den "Islamischen Staat" (IS) vertriebenen Jesiden nicht in ihre Heimat zurückkehren könnten.
Nach der Vertreibung des IS aus Sindschar im Jahr 2015 sind dort nach Angaben der Gesellschaft für bedrohte Völker mehrere Verwaltungen entstanden, die unter der Kontrolle unterschiedlicher Milizen und Parteien stehen. "Dieser Umstand führt dazu, dass sich jeder und niemand für den Wiederaufbau und die Sicherheit von Sindschar zuständig fühlt", sagte der Nahostexperte der Menschenrechtsorganisation, Kamal Sido. Die konkurrierenden Verwaltungen und Milizen hätten Chaos in einer Region verursacht, die schon vor dem Völkermord an der jesidischen Bevölkerung benachteiligt gewesen sei.