Königswinter (epd). Die Verbraucherinitiative für Bestattungskultur, Aeternitas, beklagt weiter unübersichtliche Kosten für die Leichenschau. Viele Ärzte rechneten dabei nicht korrekt ab, obwohl zu Jahresbeginn die Gebühren deutlich angehoben worden seien, erklärte die Initiative am Mittwoch in Königswinter bei Bonn. Insbesondere bei der angegebenen Dauer der Untersuchung komme es häufig zu Fehlern zu Ungunsten der Angehörigen. Jeder Verstorbene muss in Deutschland einer eingehenden ärztlichen Leichenschau unterzogen werden, bevor er bestattet werden darf.
Nach der überarbeiteten, seit Januar 2020 gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) könnten für eine eingehende Leichenschau 165,77 Euro berechnet werden, wenn diese mindestens 40 Minuten gedauert habe, erklärte Aeternitas: "Aber immer wieder nehmen sich Ärzte für die Untersuchung des Leichnams und das Ausstellen des Totenscheins weitaus weniger Zeit und machen dennoch den vollen Satz geltend. Nach der GOÄ wären jedoch nur 99,46 Euro angemessen." Nach den weitaus günstigeren, bis Ende 2019 gültigen Gebührensätzen seien maximal 76,56 Euro fällig gewesen. Die Leichenschau ist keine Leistung der Krankenkasse. Sie muss von den Angehörigen bezahlt werden.
Abrechnen dürften Ärzte neben den oben beschriebenen Gebühren für die eigentliche Leichenschau, inklusive Ausstellen des Totenscheins, ein Wegegeld und verschiedene Zuschläge, "so dass sich am Ende ein üblicher Kostenrahmen zwischen 103 Euro und 265 Euro ergibt". Die genauen Kosten seien abhängig von Dauer und Umfang der Leistung, Todesumständen, Uhrzeit und Wochentag sowie der Entfernung der Arztpraxis zum Ort der Leichenschau. Man habe bereits zu Jahresbeginn gewarnt, dass die reformierte Gebührenordnung für Ärzte zu unübersichtlich sei und zu Missbrauch einlade, fügte die Verbraucherinitiative Aeternitas hinzu.
"Wie befürchtet wird weiterhin zu oft falsch abgerechnet - wie schon bei der älteren Fassung der GOÄ", bemängelte Aeternitas-Rechtsreferent, Rechtsanwalt Torsten Schmitt. Die zahlreichen verschiedenen Ziffern, Paragrafen und Zuschläge machten es Angehörigen sehr schwer, die Korrektheit einer Rechnung einzuschätzen. "Darüber hinaus gelten Ärzte für viele Menschen als Vertrauenspersonen, deren Abrechnung kaum angezweifelt wird." Hinzu komme die Trauer nach einem Todesfall, in der finanzielle Fragen meist in den Hintergrund rückten, erklärte Aeternitas weiter. Angehörige sollten dennoch genau prüfen, ob die in der Rechnung angegebene Zeit mit der tatsächlich aufgewendeten übereinstimme.