Frankfurt a.M., Wiesbaden (epd). Der Ende Juni konstituierte Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags zum Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke muss weiter auf die Akten zu dem Fall warten. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main werde die Akten "erst nach dem Ende der nach derzeitiger Planung voraussichtlich bis Dezember 2020 andauernden Hauptverhandlung" dem Untersuchungsausschuss zuschicken, entschied der Staatsschutzsenat am Montag. (AZ: 5-2 StE 1/20- 5a - 3/20)
Der Ausschuss hatte beantragt, noch während des laufenden Prozesses die Akten zu erhalten. Der Generalbundesanwalt wie auch das Gericht widersprachen dem Antrag. Der Senat sehe sonst die Wahrheitsermittlung gefährdet, teilte das Gericht mit. "Insbesondere könnten Zeugen vor ihrer Vernehmung durch den Senat durch Medienberichte über die Arbeit des Untersuchungsausschusses in ihrem Aussageverhalten beeinflusst werden."
Der Angeklagte Stephan E. habe in seinen bisherigen Einlassungen unterschiedliche Versionen des Tatgeschehens geschildert. Es komme deshalb bei der Wahrheitsfindung auf jedes Detail an. Der Gefahr einer möglichen Beeinflussung könne weder durch die Einstufung der Akten als vertraulich noch durch den Ausschluss der Öffentlichkeit von den Sitzungen des Untersuchungsausschusses begegnet werden. Denn der Inhalt solcher nichtöffentlichen Sitzungen sei bereits in der Vergangenheit Gegenstand medialer Berichterstattung gewesen.