Berlin (epd). Die Kündigung des einstigen Vize-Direktors der Stasiopfer-Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen ist jetzt auch in zweiter Instanz bestätigt worden. Die Berufung Helmuth Frauendorfers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin wurde zurückgewiesen, wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag in Berlin mitteilte. Damit sei die ordentliche Kündigung wirksam. (AZ: 9 Sa 500/20)
Der Kläger habe die sich aus seiner Stellung als stellvertretender Direktor ergebenden arbeitsvertraglichen Pflichten "in der Zusammenschau einzelner Pflichtverletzungen in erheblichem Maße verletzt", urteilte das Landesarbeitsgericht. Da dies auch nach Aufforderung zur Verhaltensänderung geschehen sei, sei die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.
Ins Rollen brachte die Führungskrise in der Gedenkstätte im Sommer 2018 ein Brief von mehreren Mitarbeiterinnen an Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) und Berlins Kultursenator Klaus Lederer (Linke), in dem von sexuellem Fehlverhalten die Rede ist. Die Stiftung wird von Bund und Land finanziert. Die Stiftung hatte daraufhin die Kündigungen des stellvertretenden Gedenkstättendirektors sowie auch des Leiters Hubertus Knabe beschlossen. Knabe wurde zur Last gelegt, nicht entschieden genug gegen mögliche sexuelle Belästigungen durch seinen Stellvertreter vorgegangen zu sein.