Brüssel, Berlin (epd). Die zivilgesellschaftlichen Organisationen Oxfam und WeMove Europe wollen die EU-Kommission dazu bringen, eine Missachtung der Rechte von Asylsuchenden in Griechenland zu untersuchen. Selbst gut dokumentierte Rechtsverletzungen würden bisher nicht untersucht, erklärten Oxfam und WeMove Europe am Dienstag in Brüssel und Berlin. Deshalb reiche die internationale Anwaltskanzlei DeBrauw Blackstone Westbroek, die den Fall unentgeltlich übernommen habe, am Dienstag in ihrem Namen Beschwerde bei der Kommission ein.
Die Organisationen kritisieren, dass die Behördenpraxis gegenüber Asylsuchenden in Griechenland ebenso wie verschiedene griechische Vorschriften dem EU-Recht zuwiderliefen. Es gehe zum Beispiel um gewaltsame Zurückweisungen von Asylsuchenden in Richtung Türkei. Daneben sei die Zeit zu kurz, in der Menschen auf den griechischen Inseln Einspruch gegen die Ablehnung von Asyl einlegen könnten. Auch arbeite auf Lesbos nur ein einziger staatlich geförderter Anwalt. "So ist es für Asylsuchende praktisch unmöglich, Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln zu erhalten", hieß es.
Daher solle die EU-Kommission ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland einleiten, fordern die Organisationen. Solche Verfahren bringt die Behörde alljährlich zu Hunderten auf den Weg. Dabei wird geprüft, ob ein Land gegen europäisches Recht verstößt. Im Extremfall kann der Europäische Gerichtshof den jeweiligen Mitgliedstaat verurteilen und Abhilfe fordern und in einem weiteren Schritt auch Zwangsgelder verhängen.