Berlin (epd). Das Verwaltungsgericht Berlin hat zwei geplante Sonntagsöffnungen von Geschäften in der Bundeshauptstadt am 4. Oktober und am 8. November untersagt. Die Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hatte nach Angaben des Gerichts vom Montag beide Termine als verkaufsoffene Sonntage festgelegt, unter anderem wegen der Festivitäten zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober sowie dem Abschiedsfest für den Flughafen Tegel, dem "JazzFest Berlin" und der "Berlin Science Week" im November. Die Gewerkschaft ver.di hatte dagegen einen Eilantrag gestellt, dem von der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts stattgegeben wurde (AZ: VG 4 L 350/20).
Zur Begründung hieß es, verkaufsoffene Sonntage setzten voraus, dass eine Veranstaltung, die "Bedeutung für Berlin als Ganzes" haben soll, überhaupt stattfinde. Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit fänden in diesem Jahr aber wegen der Corona-Pandemie ebenso wenig unter nennenswerter Publikumsbeteiligung statt wie das Abschiedsfest für den Flughafen Tegel. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.