Verdienstunterschiede gehen leicht zurück

Verdienstunterschiede gehen leicht zurück

Wiesbaden (epd). Die Verdienstunterschiede zwischen Gering- und Besserverdienenden haben sich zwischen 2014 und 2018 leicht verringert. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden sprach am Montag von einer "Tendenz zur Lohnangleichung". Nach Zahlen der Behörde erzielten Besserverdienende 2018 das 3,27-Fache des Bruttostundenverdiensts von Geringverdienenden, während es 2014 noch das 3,48-Fache gewesen war.

Besonders deutlich schließt sich den Angaben zufolge die Lohnschere in Ostdeutschland. Hier erzielten Besserverdienende 2018 einen um das 2,80-Fache höheren Bruttostundenverdienst als Geringverdienende. 2014 lag der Wert noch beim 3,31-Fachen. In Westdeutschland war dieser Trend dagegen deutlich schwächer (2014: 3,47; 2018: 3,29).

Eine Angleichung der Lohndifferenzen zwischen Ost- und Westdeutschland ist besonders bei den Geringverdienenden (untere zehn Prozent der Lohnskala) zu beobachten. Als Grund dafür nennen die Statistiker den am 1. Januar 2015 eingeführten bundesweiten Mindestlohn. 2018 betrug der 8,84 Euro, aktuell liegt er bei 9,35 Euro. Bei den Besserverdienenden (obere zehn Prozent der Lohnskala) ist eine Angleichung zwischen Ost und West hingegen nicht zu beobachten.

Insgesamt zählten 2018 gut ein Fünftel (21,1 Prozent) aller Beschäftigungsverhältnisse zum Niedriglohnsektor, wobei dieser Anteil im Osten mit 29,1 Prozent noch immer deutlich größer war als in Westdeutschland (einschließlich Berlin) mit 20,0 Prozent.

Während der Anteil der Jobs unter der Niedriglohnschwelle im Osten 2018 im Vergleich zu 2014 deutlich um 5,4 Prozentpunkte gesunken ist, stieg er in Westdeutschland leicht um 0,7 Prozentpunkte an. Wenngleich hier eine Tendenz zur Annäherung erkennbar ist, war der Anteil der Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnsektor im Osten 2018 aber noch immer um 9,1 Prozentpunkte höher als im Westen, wie es hieß.

Für die Verdienststrukturerhebung 2018 wurden Angaben von 60.000 Betrieben zu Verdiensten und Arbeitszeiten der abhängig Beschäftigten erhoben.