Osnabrück (epd). Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat der Fleischindustrie vorgeworfen, mit dem überraschenden Angebot zu einem Tarifvertrag die geplanten Verbote von Werkverträgen und Leiharbeit stoppen zu wollen. "Ich werde mich von Ablenkungsmanövern von dem Gesetz nicht mehr abbringen lassen", sagte Heil der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstag). "Und ich kann Bundestag und Bundesrat nur davor warnen, den Entwurf durch massive Lobbyarbeit verwässern zu lassen." Zwar begrüße er es sehr, wenn die Fleischindustrie "endlich Tarifverträge abschließen möchte und ihre Mitarbeiter anständig bezahlen will". Das sei aber kein Ersatz für eine klare gesetzliche Regelung.
Vorwürfe des Fleischproduzenten Clemens Tönnies, die Branche werde nach Corona-Ausbrüchen in Schlachthöfen zu Unrecht an den Pranger gestellt, wies Heil scharf zurück: "Wer den Zusammenhang zwischen miesen Arbeitsbedingungen und gesundheitlicher Gefährdung nicht begreift, hat den Schuss nicht gehört." Es sei "schlimm genug, dass es erst der Pandemie bedurfte, damit die Gesellschaft aufwacht und eine politische Mehrheit zustande kommt, um die Ausbeutung zu stoppen", sagte der Minister. Er verwies darauf, dass "ganze Landkreise zurück in den Lockdown mussten, weil die Regeln missachtet wurden".
Ziel seines Gesetzes sei es, "die Unternehmer zu zwingen, ihre Verantwortung für ihre Beschäftigten endlich zu übernehmen, nicht länger Löhne zu drücken und den Arbeitsschutz mit Füßen zu treten" sagte Heil. "Deswegen verbieten wir der Branche Werkverträge und Leiharbeit." Der Gesetzentwurf soll im September vom Bundestag beraten werden.
Die Unternehmen in der Fleischwirtschaft hatten am Wochenende angekündigt, sie wollten Gespräche mit der Gewerkschaft über einen flächendeckenden Tarifvertrag führen. Darin sollten Fragen wie der Mindestlohn, die Wohnunterbringung der Arbeiter sowie der mögliche der Einsatz von Leiharbeitern geklärt werden. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) erklärte, sie sei zu Verhandlungen bereit. Diese wären aber kein Ersatz für das Gesetz.