Berlin/Erfurt (epd). Das Berliner Neutralitätsgesetz kommt am Donnerstag vor das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Erstmals wird damit das Berliner Landesgesetz, das das Tragen von religiösen Zeichen im öffentlichen Dienst in Berlin weitgehend verbietet, höchstrichterlich verhandelt. Das Land Berlin hat dazu beim Bundesarbeitsgericht Revision gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts zum Fall einer kopftuchtragenden Lehramtsanwärterin eingereicht. Berlin hofft auf eine Grundsatzentscheidung zum Neutralitätsgesetz.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte am 27. November 2018 einer angehenden muslimischen Lehrerin mit Kopftuch eine Entschädigung in Höhe von fast 6.000 Euro zugesprochen. Das Gericht begründete dies mit einem Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Das Land hatte die studierte Informatikerin, die als Quereinsteigerin in den Schuldienst wechseln wollte, wegen ihres religiösen Kopftuchs mit Verweis auf das Neutralitätsgesetz abgelehnt.
Das Land habe sich im konkreten Fall nicht auf das Neutralitätsgesetz berufen können, hieß es damals zur Begründung des Landesarbeitsgerichtes. Bei der Auslegung dieses Gesetzes sei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts maßgeblich. Voraussetzung für ein gesetzliches Verbot religiöser Symbole wie des Kopftuchs sei demnach, dass durch das Tragen eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität entstehe. Dies sei aber im vorliegenden Fall nicht feststellbar gewesen, hatten die Berliner Richter begründet. In der Vergangenheit ist wiederholt gegen das Neutralitätsgesetz geklagt worden.