Stuttgart, Wendlingen (epd). Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) hat Optikern die Werbung mit einem Brillengeschenk an "Corona-Helden" verboten. Der Optikerkette "pro optik" sei es untersagt, mit Brillengeschenken für Angehörige bestimmter Berufsgruppen auf seiner Internetseite zu werben, hieß es in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung. Das Urteil ist rechtskräftig (2 W 23/20). Mittlerweile ist die Aktion beendet.
Die nach eigenen Angaben mit 145 Läden bundesweit drittgrößte Kette von Augenoptikfachgeschäften hatte im April im Internet mit einer Gratisbrille für "unsere Helden - exklusiv für Pflegerinnen, Pfleger, Ärztinnen und Ärzte" geworben. Dagegen wehrte sich ein Verband, der nach seiner Satzung die gewerblichen Interessen seiner Mitglieder fördert, und forderte den Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Untersagung der Werbung.
Die Richter des OLG Stuttgart sahen in der Werbeaktion "eine unlautere geschäftliche Handlung", da die kostenlose Abgabe von Brillen gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoße. Danach ist es unzulässig, Zuwendungen und sonstige Werbegaben für Medizinprodukte wie Brillen anzubieten oder zu gewähren. Zudem liege auch eine von dem Verbot erfasste Produktwerbung vor, da die Gratisbrille nur für bestimmte Kollektionen und Gläser einer bestimmten Marke gelte.
Von der "Werbegabe" gehe zudem die abstrakte Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung der Werbeadressaten aus, heißt es weiter. So könnte sich jemand für die Leistung eines kostenlosen Brillengestells und Gläsern entscheiden, ohne die Produkte der Mitbewerber in seine Entscheidung einzubeziehen. Daneben sei es denkbar, dass die Beschenkten aus Dankbarkeit weitere Brillen der Beklagten, etwa eine Sonnenbrille, kostenpflichtig erwerben.