Heil kündigt Gesetzespaket für längere Krisen-Kurzarbeit an

Heil kündigt Gesetzespaket für längere Krisen-Kurzarbeit an
Koalitionsausschuss berät am Dienstag über das Thema
Das Kurzarbeitergeld soll Entlassungen in der Corona-Krise verhindern helfen. Die große Koalition erwägt nun eine Verlängerung des Instruments. Arbeitsminister Heil kündigte ein entsprechendes Gesetzespaket an.

Berlin (epd). Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes wegen der andauernden Folgen der Corona-Krise über das Jahr 2020 hinaus befristet verlängern. Das werde er dem Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD vorschlagen, sagte der SPD-Politiker der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Montag) und kündigte ein entsprechendes Gesetzespaket an. Der Koalitionsausschuss will sich am Dienstagnachmittag treffen, um über eine Nachjustierung der Hilfen in der Corona-Krise und eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes zu beraten.

Konkret gehe es ihm um eine Verlängerung der Laufzeit von Kurzarbeit von bisher zwölf auf künftig bis zu 24 Monate im einzelnen Betrieb, sagte Heil der Zeitung. Außerdem wolle er die seit März geltenden Regelungen verlängern, die Betrieben den Zugang zu Kurzarbeit erleichtern. Diese würden andernfalls zum Jahresende auslaufen.

Dies betrifft insbesondere die sogenannte Sozialabgabenerstattung. Betriebe bekommen die Sozialbeiträge auf das Kurzarbeitergeld ihrer Beschäftigten von der Bundesagentur für Arbeit ersetzt. "Ich halte es für sinnvoll, dass wir diese Erstattung über den 1. Januar hinaus ein Stück weit fortsetzen", sagte Heil. Er schränkte allerdings ein: "Auf Dauer wird das aber kaum finanzierbar sein." Zugleich kündigte der Minister an, Kurzarbeit stärker mit Weiterbildung zu verbinden, allerdings ohne rechtlichen Zwang.

"Bild am Sonntag" hatte zuvor berichtet, Heil wolle die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes und die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge bis März 2022 verlängern und habe ein entsprechendes Konzept erarbeitet. Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, mit Kindern 67 Prozent. Ab dem vierten Monat wird es auf 70 beziehungsweise 77 Prozent erhöht, ab dem siebten Monat auf 80 beziehungsweise 87 Prozent.

Den Arbeitgebern sollen dem Bericht zufolge nach dem Vorschlag des Arbeitsministeriums die Sozialversicherungsbeiträge für die Kurzarbeiter bis März 2021 vollständig erstattet werden, ab April 2021 nur noch zu 50 Prozent.

Der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, sprach sich dafür aus, das Kurzarbeitergeld künftig stärker an Weiterbildungsmaßnahmen zu binden. "Kurzarbeitergeld kann nicht das Mittel der Wahl sein, um dauerhaft strukturelle Probleme zu lösen, die sich mit der Corona-Krise überlappen, etwa in der Autoindustrie", sagte Scheele der "Rheinischen Post" (Samstag). Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Wolfgang Strengmann-Kuhn, forderte einen Weiterbildungsbonus von 200 Euro zusätzlich zum Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld.

Auch Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sprach sich für eine Verlängerung der Kurzarbeit-Regelung aus. "Wir müssen die Chance, durch Kurzarbeit Menschen in Arbeit zu halten und Arbeitslosigkeit zu verhindern, nutzen", sagte Laschet den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag). "Diese Regelung müssen wir jetzt verlängern und ich wünsche mir, dass der Koalitionsausschuss das so beschließt", sagte der Ministerpräsident.

Die Zahl der Kurzarbeiter in Deutschland hatte im Mai einen Höchststand von 6,7 Millionen erreicht. Seither ist sie Schätzungen zufolge wieder rückläufig.

epd jup