Koblenz, Ingelheim (epd). Eine für Samstag geplante rechtsextreme Demonstration in Ingelheim darf unter Auflagen stattfinden. Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz erklärte in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung das von der Stadt verhängte Verbot für unzulässig (AZ: 7 B 10947/20.OVG). Die Kleinpartei "Die Rechte" will bei dem Aufmarsch an den im August 1987 verstorbenen Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß erinnern, über den sie behauptet, er sei im Gefängnis ermordet worden. Lieder, Sprechchöre und Transparente, die den nationalsozialistischen Kriegsverbrecher glorifizieren, bleiben allerdings untersagt.
Die Stadt Ingelheim hatte die Versammlung mit der Begründung verboten, sie erwarte vonseiten der Teilnehmer Straftaten wie Volksverhetzung. Nach Auffassung der Koblenzer Richter kann dies durch die Auflagen verhindert werden. Solange die Teilnehmer der Kundgebung auf eine öffentliche Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verzichten, könne ihnen auch nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass sie eigentlich eine andere Meinung haben. Die Forderung, die Todesumstände des zu lebenslanger Haft verurteilten Heß zu klären, rechtfertige allein noch kein Verbot.
Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Mainz den Aufmarsch in Ingelheim unter Auflagen zugelassen. Bei der Anmeldung war die Teilnehmerzahl des rechten Aufmarsches mit 50 angegeben worden, was die Polizei für realistisch hält. Nach Auskunft des Polizeipräsidiums Mainz sind am Samstag auch fünf Gegenveranstaltungen angemeldet worden. Zu diesen wird eine dreistellige Teilnehmerzahl erwartet.