Hamburg (epd). Das Urteil im Strafverfahren gegen den ehemaligen SS-Wachmann Bruno D. (93) vor dem Hamburger Landgericht ist am Montag rechtskräftig geworden. Die für drei der Nebenkläger und für den Angeklagten eingelegten Rechtsmittel der Revision wurden zurückgenommen, wie das Gericht mitteilte.
Eine Jugendstrafkammer des Landgerichts Hamburg hatte den Angeklagten, der von August 1944 bis April 1945 als SS-Wachmann im Konzentrationslager Stutthof eingesetzt war, am 23. Juli wegen Beihilfe zum Mord in 5.232 Fällen sowie wegen Beihilfe zum versuchten Mord zu einer zweijährigen Jugendstrafe zur Bewährung verurteilt. Gegen das Urteil wurde innerhalb der einwöchigen Rechtsmittelfrist zunächst von zwei Vertretern der Nebenkläger und dann auch für den Angeklagten Revision eingelegt.
Der Verteidiger des Angeklagten erklärte heute gegenüber dem Gericht, das für seinen Mandanten eingelegte Rechtsmittel zurückzunehmen. Dem vorausgegangen waren in der vergangenen Woche bereits entsprechende Erklärungen der beiden Nebenklägervertreter.