Frankfurt a.M. (epd). Im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der Hauptangeklagte Stephan E. den bisher schweigenden Mitangeklagten Markus H. als Nazifreund beschrieben. Dessen politische Einstellung gehe "in Richtung Reichsbürger", sagte E. am Montag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Die Bundesrepublik sei dessen Meinung nach kein souveräner Staat, die Bundesregierung keine legale Regierung. Figuren mit dem Hitlergruß hätten bei H. im Bücherregal gestanden, auf dem Tisch eine originale Dose des Vernichtungsgases Zyklon B als Stiftehalter.
H. habe Berichte über den Holocaust als übertrieben und unwahr bezeichnet, sagte E. Dessen Wohnung sei "voll mit Dekowaffen" gewesen, "überall Munition". Patronen- und Panzergranatenhülsen, militärische Kleidung und Mützen sowie Bücher über den Zweiten Weltkrieg hätten sich in der Wohnung befunden.
Sie beide seien nicht Mitglied einer Partei gewesen, aber öfter bei AfD-Stammtischen dabei, führte E. aus. Bei der Bundestagswahl 2017 habe er Wahlplakate dieser Partei aufgehängt. Er sei mit H. in den vergangenen Jahren mehrfach auf Kundgebungen der AfD gewesen.
Die beiden Männer stehen seit Mitte Juni vor Gericht. Stephan E. wird vorgeworfen, aus einer rechtsradikalen Gesinnung heraus in der Nacht vom 1. auf den 2. Juni vergangenen Jahres Lübcke auf der Terrasse von dessen Wohnhaus im nordhessischen Wolfhagen-Istha erschossen zu haben. Dem Angeklagten Markus H. wird Beihilfe zu Last gelegt. Lübcke war wegen seines Einsatzes für die Aufnahme von Flüchtlingen öffentlich angefeindet worden. E. hat die Tat in dem Prozess gestanden, zugleich dabei H. als treibende Kraft hinter dem Verbrechen belastet.
Stephan E. erläuterte, dass H. ihn im Oktober 2015 zu der Bürgerversammlung in Lohfelden einlud, bei der Lübcke über die Eröffnung einer Flüchtlingsunterkunft sprach. H. habe die Szene aus den hinteren Reihen gefilmt, in der Lübcke den Satz sprach, dass jeder das Land verlasse könne, dessen Werte er nicht teile. Diese Video kursierte vor der Tat im Internet.