Karlsruhe (epd). Wegen eines Messerangriffs auf eine Mitarbeiterin des Jobcenters Cottbus muss ein 39-jähriger Hartz-IV-Bezieher endgültig für acht Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss die von dem Angeklagten eingelegte Revision gegen das entsprechende Urteil des Landgerichts Cottbus verworfen. (AZ: 6 StR 215/20) Das Landgericht hatte den Mann wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung für schuldig gesprochen.
Der Angeklagte hatte im Juni 2019 die damals 36-jährige Jobcenter-Mitarbeiterin mit dem Messer unter anderem in den Hals gestochen und diese schwer verletzt. Grund der Tat war die Unzufriedenheit des Mannes mit den Entscheidungen der Mitarbeiterin. Medienberichten zufolge soll die Frau nur durch das beherzte Eingreifen eines Mannes im benachbarten Beratungszimmer überlebt haben. Das Landgericht wertete die Messerattacke als versuchten Mord in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung.