Berlin (epd). Wenige Tage nach einer gescheiterten Klage gegen die Umgestaltung der Berliner St. Hedwigs-Kathedrale ist der Bauantrag zu Sanierung und Umbau durch das Bezirksamt Berlin-Mitte genehmigt worden. Wie das Erzbistum Berlin am Donnerstag mitteilte, wurde der am 27. Februar gestellte Bauantrag am 16. Juli genehmigt und liegt seit Mittwoch vor. Grundlage des Bauantrags war die bereits 2018 erteilte Genehmigung durch die Denkmalschutzbehörde.
Dompropst Tobias Przytarski betonte angesichts der anhaltenden Kritik am Umbau: "Mit der Umgestaltung werden wir der Architektur des Rundbaus gerecht - wir rücken den Altar ins Zentrum." Das sei "kein Abbruch, sondern ein liturgisch stimmiger und konsequenter Aufbruch in die Zukunft". Aktuell werden die beiden Kuppeln der Kathedrale saniert, eine vom Denkmalschutz genehmigte Maßnahme, die nicht Teil des Bauantrags ist.
Am 14. Juli hatte das Landgericht Berlin eine Urheberrechtsklage gegen die Umgestaltung der St. Hedwigs-Kathedrale in erster Instanz als unbegründet abgewiesen. Die Kläger waren ab 1953 an der Ausgestaltung der wiederaufgebauten Kathedrale beteiligt. Mit der Klage sollte die 1963 abgeschlossene moderne Innenraumgestaltung des Architekten Hans Schwippert (1899-1973) erhalten werden. Die Kritik der Kläger richtet sich vor allem gegen die geplante Schließung der zentralen, rund acht Meter breiten Bodenöffnung mit Treppe in die Unterkirche.
Bereits im Januar 2019 hatte das Verwaltungsgericht zwei Klagen gegen die Genehmigung des Umbaus zurückgewiesen. Renovierung und Umbau der Hedwigs-Kathedrale sollen rund 60 Millionen Euro kosten.