Berlin (epd). Eine Klage gegen die Umgestaltung der St.-Hedwigs-Kathedrale in Berlin-Mitte ist in erster Instanz gescheitert. Das Landgericht Berlin wies am Dienstag die Klage von sechs Künstlern oder deren Rechtsnachfolgern als unbegründet ab (Aktenzeichen 15 O 389/18). Die Kläger waren ab 1953 an der Ausgestaltung der wiederaufgebauten Kathedrale beteiligt und vertreten die Auffassung, die geplante Umgestaltung des Innenraums verstoße gegen das Urheberrecht.
Laut Landgericht hat aber im Regelfall das Recht des Eigentümers auf Veränderung seines Eigentums Vorrang vor den urheberrechtlichen Interessen des Schöpfers oder sonstiger künstlerischer Gestalter, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Zudem handele es sich bei dem Innenraum um sogenannte Gebrauchskunst, so dass es dem Erzbistum Berlin für den Gottesdienst in der Kathedrale gestattet sein müsse, entsprechende bauliche Änderungen in der Innenraumgestaltung vorzunehmen. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
Mit der Klage sollte die 1963 abgeschlossene Innenraumgestaltung des Architekten Hans Schwippert (1899-1973) erhalten werden. Die Kritik der Kläger richtet sich vor allem gegen die geplante Schließung der zentralen, rund acht Meter breiten Bodenöffnung mit Treppe in die Unterkirche. In der Unterkirche befindet sich unter anderem das Grab des nach Nazihaft gestorbenen Dompropstes Bernhard Lichtenberg (1875-1943).
Bereits im Januar 2019 hatte das Verwaltungsgericht zwei Klagen gegen die Genehmigung des Umbaus zurückgewiesen. Renovierung und Umbau der Hedwigs-Kathedrale sollen rund 60 Millionen Euro kosten.