Facebook muss Sammeln von Daten vorerst einschränken

Facebook muss Sammeln von Daten vorerst einschränken

Karlsruhe (epd). Facebook muss das Sammeln von Daten seiner Nutzer vorerst einschränken. Der Bundesgerichtshof bestätigte am Dienstag das vom Bundeskartellamt angeordnete Verbot der umfassenden Datenverarbeitung im Eilverfahren. Demnach darf Facebook ohne Einwilligung seiner Nutzer vorläufig nicht mehr deren Daten bei Facebook-fremden Internetdiensten sammeln und verarbeiten. Grund sei, dass private Nutzer nach den Facebook-Regeln keine Wahlmöglichkeit haben, wie ihre Daten verarbeitet und auch mit anderen Internetdiensten wie WhatsApp oder Instagram miteinander verknüpft werden, erklärten die Richter am BGH (AZ KVR 69/19).

Gegen das Verbot läuft eine Klage von Facebook vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Das Bundeskartellamt hatte sich an den Nutzungsbedingungen von Facebook gestoßen. Diese sehen vor, dass das soziale Netzwerk die personenbezogenen Daten der Nutzer nicht nur bei Facebook selbst, sondern auch bei Konzerntöchtern wie Instagram oder WhatsApp sammeln und miteinander verknüpfen dürfen. Auch bei gänzlich Facebook-fremden Internetseiten, beispielsweise Internetshops, ist dies möglich. Diese können zum Datenschöpfen extra Schnittstellen auf ihrer Seite einrichten. So soll jedem Nutzer ein "personalisiertes Erlebnis", also auf ihn abgestimmte Werbung, bereitgestellt werden.

Damit nutze Facebook aber seine marktbeherrschende Stellung aus, so das Bundeskartellamt, welches die Anwendung der Nutzungsbedingungen mit sofortiger Wirkung verbot. Der BGH lehnte den Antrag von Facebook auf aufschiebende Wirkung der Kartellamts-Verfügung ab. Facebook dürfe bis zum Abschluss des Hauptverfahrens seine bisherigen "missbräuchlichen" Nutzungsbedingungen nicht mehr anwenden. Das Unternehmen lasse den privaten Nutzern gar keine Wahl, ob diese der Verknüpfung und Verarbeitung ihrer Daten zustimmen wollen oder nicht.

Dies beeinträchtige nicht nur die persönliche Autonomie der Facebook-Nutzer, sondern auch deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Wegen der marktbeherrschen Stellung von Facebook könnten die Nutzer auch nicht ohne weiteres zu einem anderen Wettbewerber ausweichen.