Berlin (epd). Die "Identitäre Bewegung" ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zu Recht im Verfassungsschutzbericht 2019 als "gesichert rechtsextrem" eingestuft worden. Das Bundesinnenministerium dürfe die Öffentlichkeit über die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebungen und Tätigkeiten unterrichten, urteilte das Gericht in einer am Dienstag in Berlin veröffentlichten Eilentscheidung. Das Gericht wies damit den Antrag der "Identitären Bewegung" auf Unterlassung der entsprechenden Einstufung im Verfassungsschutzbericht 2019 zurück. (VG 1 L 188/20)
Die "Identitäre Bewegung" verfolge laut eigenen Verlautbarungen Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, urteilte das Berliner Verwaltungsgericht. Insbesondere verstoße ihre zentrale Forderung nach Erhalt der ethnokulturellen Identität gegen die Menschenwürde, weil so einzelne Personen oder Gruppen wie Menschen zweiter Klasse behandelt würden. Dies werde deutlich an einer behaupteten und massiv kritisierten "Heterogenisierung von Gesellschaften durch fremdkulturelle Einwanderung".
Ferner sei die Politik der "Identitären Bewegung" auf den Erhalt der ethnischen "Reinheit" aller Völker gerichtet. Die Gruppierung verletze überdies auch deshalb die Menschenwürde, weil sie kontinuierlich gegen Ausländer, vornehmlich gegen solche muslimischen Glaubens, verbal agiere und diese Personen pauschal diffamiere und verächtlich mache. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.