Berlin (epd). Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe begrüßt die Entscheidung des Bundeskabinetts vom Mittwoch, durch die Corona-Krise verursachte finanzielle Einbußen von Werkstattbeschäftigten auszugleichen. "Es ist ein gutes und wertschätzendes Zeichen für die Menschen mit Behinderung, dass sie mehr für ihre Arbeit erhalten als die Grundsicherung", sagte der Vorsitzende Uwe Mletzko am Donnerstag in Berlin. Doch müsse sichergestellt werden, dass die vom Bund bereitgestellten Gelder von den Ländern tatsächlich für die Bezahlung der Beschäftigten verwendet werden.
Den Angaben nach verzichtet der Bund in diesem Jahr einmalig auf zehn Prozent aus der Ausgleichsabgabe, um Abhilfe zu schaffen. Das entspricht einem Betrag von rund 70 Millionen Euro, die den Integrationsämtern überlassen werden, damit sie die Werkstattbeschäftigten finanziell unterstützen.
Hintergrund der Kabinettsentscheidung ist die monatelange Schließung der Werkstätten wegen Covid-19. Weil sie nicht arbeiten konnten, fehlten den Menschen mit Behinderung die Einnahmen. Sie hätten nur Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung gehabt, was viele im Vergleich etwa mit den Regelungen zur Kurzarbeit als ungerecht empfanden.
"Es muss sichergestellt werden, dass die Länder die Mittel tatsächlich für die Werkstattbeschäftigten und nicht für anderes ausgeben", betonte Mletzko. "Und das geht nur, wenn der Bund die Mittel an die Länder mit einer eindeutigen Zweckbindung versieht."