Den Haag (epd). Der wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagte Ex-Präsident der Elfenbeinküste, Laurent Gbagbo, kann in seine Heimat zurückkehren. Fünf Monate vor der Wahl in dem westafrikanischen Land lockerte der Internationale Strafgerichtshof Gbagbos Auflagen, wie das Gericht am Donnerstagabend in Den Haag mitteilte. Der 74-Jährige und sein Mitangeklagter Charles Blé Goudé waren im Januar 2019 in erster Instanz wegen Mangels an Beweisen freigesprochen worden. Derzeit läuft aber noch ein Berufungsverfahren in dem Prozess um die blutigen Unruhen nach den Wahlen 2010.
Die für diese Woche angesetzten Verhandlungen waren wegen der Corona-Pandemie bis auf weiteres verschoben worden. Gbagbo hielt sich seit dem Freispruch in Belgien auf, musste jedoch seine Reisedokumente abgeben und durfte das Land ohne Zustimmung der Richter nicht verlassen. Auch nach seiner Ausreise aus Belgien muss sich Gbagbo an Auflagen halten. So darf er keinen Kontakt zu Zeugen aufnehmen oder sich öffentlich zu dem Fall äußern.
Gbagbo wurde im Jahr 2000 Präsident der Elfenbeinküste, weigerte sich aber nach einer verlorenen Wahl Ende 2010, die Macht abzugeben. Bei den daraufhin ausgebrochenen Ausschreitungen wurden mehrere tausend Menschen getötet.
Ob Gbagbo an der für 31. Oktober geplanten Präsidentenwahl teilnehmen will, war zunächst unklar. Anfang März hatte der derzeitige Präsident Alassane Ouattara, der nach den Unruhen 2011 die Macht übernommen hat, angekündigt, nicht mehr antreten zu wollen. Zuletzt kam es in dem westafrikanischen Land zu neuen Spannungen.