Berlin (epd). Hochzeitsfeiern bleiben in Berlin weiterhin nur im kleinen Kreis gestattet. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Montag veröffentlichten Eilbeschluss entschieden. Demnach dürfen nach der geltenden Corona-Eindämmungsmaßnahmenverordnung des Landes Berlin nichtöffentliche Zusammenkünfte grundsätzlich weiterhin nicht stattfinden. Im privaten oder familiären Bereich sind sie ausnahmsweise gestattet, wenn sie aus zwingenden Gründen erforderlich sind und die Teilnehmerzahl auf maximal 20 Personen begrenzt ist. Das gelte auch für Hochzeiten. (VG 14 L 144.20)
Die Antragstellerin wollte nach Angaben eines Gerichtssprechers ihre Hochzeit am 30. Mai mit 80 Gästen feiern und hatte einen entsprechenden Eilantrag bei Gericht gestellt. Nach Auffassung der 14. Kammer verletzt das Verbot aber nicht das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit der Antragstellerin. Die Begrenzung der Anzahl der Teilnehmenden sei ein grundsätzlich sinnvoller Bestandteil eines Maßnahmenbündels gegen die Ausbreitung des Coronavirus.
Die Gefahr der Ansteckung bei einer größeren Teilnehmendenzahl sei statistisch entsprechend erhöht, hieß es. Der Antragstellerin sei es vor dem Hintergrund voraussichtlich im Laufe des Jahres anstehender Lockerungen ferner zuzumuten, die geplante Feierlichkeit entweder einstweilen zu verschieben oder aber sich vorerst mit einer kleineren Feier zu begnügen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.