Leipzig (epd). Das Verwaltungsgericht Leipzig hat die sächsische Bestimmung, wonach Eltern von Grundschülern täglich schriftlich Auskunft über den Gesundheitszustand ihrer Familie geben müssen, für unzulässig erklärt. Die Regelung sei zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie "weder erforderlich noch angemessen und damit unverhältnismäßig", teilte das Gericht am Montag mit. (AZ: 3 L 248/20)
Mit dem Beschluss vom Freitagabend gab das Gericht dem Antrag eines Vaters auf vorläufigen Rechtsschutz statt. Die Beschwerde zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht ist möglich. Zur Begründung erklärte das Verwaltungsgericht, die aktuell gültige Auskunftspflicht könnte den Antragsteller in seinen Grundrechten auf allgemeine Handlungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigen.
Als Alternative erscheine es ausreichend, bei Eltern von Grundschülern "eine engmaschige eindringliche Belehrung über die typischen Symptome" durchzuführen und sie zu verpflichten, das Kind beim Vorliegen solcher Symptome vom Unterricht abzumelden, so das Gericht.