Wiesbaden (epd). Über ein Drittel (35 Prozent) der überschuldeten Personen, die im Jahr 2019 die Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle in Anspruch nahmen, lebten mit mindestens einem unterhaltspflichtigen Kind im eigenen Haushalt. Dies teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Montag auf Basis der Ergebnisse der Überschuldungsstatistik 2019 anlässlich der Aktionswoche Schuldnerberatung vom 25. bis 29. Mai 2020 unter dem diesjährigen Motto "Chancenlose Kinder? Gutes Aufwachsen trotz Überschuldung!" mit.
Weitere knapp zehn Prozent dieser Überschuldeten hatten den Angaben zufolge mindestens ein Kind, das außerhalb des eigenen Haushalts wohnte. Insgesamt haben 2019 mehr als 580.000 Personen aufgrund von finanziellen Problemen die Hilfe von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Anspruch genommen.
Hauptauslöser der Überschuldung war für jeden fünften Schuldner (20 Prozent) im Jahr 2019 der Verlust des Arbeitsplatzes. Dies ist damit der meistgenannte Überschuldungsauslöser, unabhängig davon, ob die beratene Person Kinder hat oder nicht.
Einer der größten Unterschiede zwischen den Schuldnern mit und ohne Kinder lag beim Hauptauslöser "Trennung/Scheidung/Tod des Partners beziehungsweise der Partnerin" vor: Insgesamt 17 Prozent aller Überschuldeten mit Kindern gerieten im Jahr 2019 aus diesem Grund in die Überschuldung, wohingegen dies nur für neun Prozent der Ratsuchenden ohne Kinder der Fall war.
epd jup