Berlin (epd). Nach dem Kabinettsbeschluss über schärfere Auflagen für die Fleischindustrie hat Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) aufgefordert, ein Gesetz vorzulegen, "das die bestehenden Missstände abstellt und rechtssicher ist". Das Kabinett habe einen klaren Beschluss gefasst, der aber Ausnahmen für das Fleischerhandwerk ermögliche, erklärte Klöckner.
Das Kabinett hatte zuvor von Heil vorgelegte Eckpunkte für mehr Arbeitsschutz in der Fleischindustrie beschlossen. Danach soll unter anderem von Beginn kommenden Jahres an das Schlachten und Verarbeiten von Fleisch nur noch für Beschäftigte des eigenen Betriebs zulässig sein soll. Damit sollen Werkverträge und das Subunternehmertum in den großen Schlachtbetrieben zurückgedrängt werden.
Klöckner erklärte, in der Fleischindustrie gebe es Zustände, die "nicht haltbar" seien. Die Betriebe könnten die Verantwortung dafür nicht einfach an Subunternehmer auslagern. Dies gehe zulasten vieler Arbeiter, kritisierte die CDU-Politikerin.
Die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie sind durch massive Corona-Ausbrüche in Firmen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen in der Kritik. Die vielfach aus Rumänien und Polen stammenden Arbeiter sind in der Regel bei Subunternehmen beschäftigt und in überfüllten und überteuerten Unterkünften untergebracht.
Die Geflügelwirtschaft warnte, Werkverträge allein für die Fleischindustrie zu verbieten, sei verfassungswidrig. Solche Verträge gebe es auch in der anderen Branchen, etwa in der Logistik und der Bauwirtschaft, erklärte der Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft, Friedrich-Otto Ripke, im Inforadio des rbb. Ripke sprach sich für einen Runden Tisch aus, um neue Regeln zu entwickeln, erklärte aber zugleich, rechtlich erscheine es auch erfolgversprechend, gegen ein Verbot von Werkverträgen für die Fleischindustrie zu klagen.